Erbteilungen

Unser Zivilgesetzbuch erlaubt es, schon vor dem Todesfall weitgehende Regelungen zu treffen. Rationale und emotionale Fakten müssen geordnet und wohl überlegt werden. Neu spielt auch das Instrument des Vorsorgeauftrages eine gewichtige Rolle.

Regelungen vor und nach dem Tod helfen, Spannungen in schwierigen Situationen zu vermeiden und gute Lösungen zu finden. Wir helfen gerne!

  • Nachlassplanung und Vorsorge
  • Mithilfe Ausarbeitung Testamente, Ehe- und Erbverträge
  • Güterrechtliche Auseinandersetzungen
  • Erbteilungen mit Nachlassinventar und Erbteilakt
  • Willensvollstreckermandate